AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt bearbeitet: 04.04.2022

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen niclasnomis media by Niclas Stöhr und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, niclasnomis media by Niclas Stöhr hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Niclas Stöhr und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
1.3. In den folgenden AGB wird aufgrund der Einfachheit „niclasnomis media by Niclas Stöhr“ häufig mit „niclasnomis media“, „niclasnomis“, oder „Designer“ abgekürzt. Der Begriff beschreibt alle rechtlichen Vertreter daraus.
1.4. Der Kunde und Auftraggeber hat sich zum Zeitpunkt des Auftrages eine Kopie anzufertigen. In Fällen nachträglicher Änderungen dieser AGB besteht keine Nachweispflicht durch niclasnomis hinsichtlich des veralteten Stands dieser Regelungen.
1.5. Für Digitale-Produkte (wie Webseiten, Anzeigen, Wartungsverträge) werden die AGB durch „Geschäftsbedingungen Digitale Werke“ ergänzt. Diese Regelungen heben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf sondern ergänzen diese. Überschneiden sich daraus ergebene Regelungen, sind diese anzuwenden, die dem Schutz von niclasnomis media am nähsten kommen.

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Bei einem erteilten Auftrag handelt es sich, wenn es Urheberrechte beinhaltet, um ein gemischtes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und niclasnomis media. Es entsteht ein zweistufiger Auftrag. Dieser Vertrag besteht aus einem Lizenzvertrag und einem Werkvertrag. Der Werkvertrag regelt die Verpflichtung des Designers, die vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werke herzustellen. Der Lizenzvertrag regelt die Übertragung der Nutzungsrechte, damit der Auftraggeber die entstandenen kreativen Werke urheberrechtlich legal nutzen kann. Diese beiden Stufen (Lizenzvertrag / Werkvertrag) werden getrennt vergütet und erlauben eine transparente und faire Abrechnung der Designleistungen. Die 1. Stufe (Entwürfe) beinhaltet die Konzeption und die Entwürfe. Die 2. Stufe beinhaltet das Einräumen der Nutzungsrechte. 

  • Der Werkvertrag (für Entwürfe)
    Hierzu zählen unter anderem die Lichtbildwerke oder Lichtbilder im Bereich Grafikdesign und Fotografie. Diese Vertragsart gilt auch für Konzepte, Entwürfe und Texte. Ein Werkvertrag verpflichtet den Designer einen bestimmten versprochenen Entwurf zu gestalten (anzufertigen). Gleichzeitig ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung zu bezahlen. Die Regelung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 631 BGB) definiert.
    Der Werkvertrag ist nicht verhandelbar.
  • Der Lizenzvertrag (für die Nutzung der Entwürfe)
    Die gestalteten Entwürfe sind die kreative und geistige Schöpfung des Designers (Urhebers). Der Auftragnehmer, bzw. Urheber erteilt dem Auftraggeber Nutzungsrechte, die in einem vorher genau definiertem Umfang, die Art der Nutzung (einfach od. ausschließlich) und den Umfang (räumliche, zeitliche u. inhaltliche Nutzung) exakt festlegt. Diese Regelung ist im Urheberrechtsgesetz (§ 31 UrhG) definiert. Unabhängig davon, ob der Auftraggeber die erbrachten Leistungen eines Designers, im Rahmen des Werkvertrages für sich in Anspruch nimmt, müssen die Leistungen innerhalb des Werkvertrages vergütet werden. Von Anfang an sind somit die Leistungen, die für einen Werkvertrag gelten, auf den Abschluss eines Lizenzvertrages ausgerichtet. Erst dann kann der Auftraggeber das Werk, im vereinbarten Umfang, für sich wirtschaftlich nutzen. Ein Entwurf darf also nur mit der Zustimmung des Urhebers (Designers) genutzt werden. Der Lizenzvertrag ist verhandelbar.

2.2. Ohne Zustimmung von niclasnomis media dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.3. Die Werke von niclasnomis media dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.4. niclasnomis media räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, niclasnomis media und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von niclasnomis media.
2.6. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist niclasnomis media bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung, kann niclasnomis media zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von niclasnomis media unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.7. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.8. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von niclasnomis media nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z. B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.9. niclasnomis media bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Arten der Nutzungsrechteeinräumung & Nutzungsfaktoren

3.1. Nutzungsrechte sind verhandelbar, soweit nicht anders vereinbart gelten nachfolgende Konditionen zur Einräumung der Nutzungsrechte am Werk nach §31 UrhG.
3.3. Nutzungsrechte treten einmalig auf. Sollten während der Nutzungsdauer Änderungen am Werk nötig sein, muss keine neue Nutzungseinräumung erfolgen.
3.4. Nutzungsrechte sind jederzeit erweiterbar, aber nicht zurückstufbar. Die Erweiterung erfolgt auf einer ergänzenden Zahlung des entsprechenden Differenzbetrags des Punkt 6 in diesen AGB.
3.5. Nutzungsfaktoren und Lizenzen:

Nutzungsart
(einfach od. ausschließlich)
Nutzungsgebiet
(räumlich)
Nutzungsdauer
(zeitlich)
Nutzungsumfang
(inhaltlich)
einfach – 0,05 (1)regional (4) – 0,051 Jahr – 0,05gering – 0,05 (8)
ausschließlich I – 0,1 (2)national (5) – 0,15 Jahre – 0,1mittel – 0,1 (9)
ausschließlich II – 0,5 (3)europaweit (6) – 0,310 Jahre – 0,2hoch – 0,3 (10)
weltweit (7) – 0,5unbegrenzt – 0,4
Ein digitaler Einsatz wird immer mit dem Nutzungsgebiet weltweit, Nutzungsdauer unbegrenzt und Nutzungsumfang hoch bewertet.

Nutzungsart:

(1) Nutzungsart: einfach

  • Sie als Auftraggeber dürfen den Entwurf nutzen.
  • Der Urheber darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen, die Entwürfe beliebig
    verwerten
     (online und offline) und für Werbezwecke einsetzen.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk als Marke oder Geschmacksmuster für sich zu registrieren.
  • Die Auslieferung der Illustration erfolgt als druckreife (geschlossene) PDF-Datei und als Vorschaudatei: PNG + JPEG

(2) Nutzungsart: ausschließlich I

  • Sie allein sind ausschließlich nutzungsberechtigt.
  • Der Urheber ist berechtigt den Entwurf für Werbezwecke zu veröffentlichen (online und offline), darf aber keine Nutzungsrechte an Dritte vergeben.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk zu bearbeiten, anzupassen oder
    Bestandteile in andere Illustrationen einzubinden.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk als Marke oder als Geschmacksmuster für sich zu registrieren.
  • Die Auslieferung der Illustration erfolgt als druckreife (geschlossene) PDF-Datei und als Vorschaudatei: PNG + JPEG

(3) Nutzungsart: ausschließlich II

  • Sie allein sind ausschließlich nutzungsberechtigt.
  • Der Urheber ist berechtigt den Entwurf für Werbezwecke zu veröffentlichen (online und offline), darf aber keine Nutzungsrechte an Dritte vergeben.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk zu bearbeiten, für seine geschäftlichen
    Zwecke anzupassen und Bestandteile in andere Illustrationen einzubinden.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
  • Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk als Marke oder als Geschmacksmuster für sich zu registrieren.
  • Die Auslieferung der Illustration erfolgt in folgenden offenen (editierbaren) Formaten: AI, EPS und als Vorschaudatei: PNG, JPEG, PDF.

Nutzungsgebiet:

(4) Nutzungsgebiet: regional

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk in einem regional begrenzten Raum zu nutzen. Hierbei ist der im Auftrag genannte Zweck ausschlaggebend z. B. ein Unternehmensstandort, Ladenwerbung, Plakate im Ort, Plakate im Landkreis usw.. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Standorte über dem im Auftrag definierten Zweck zu nutzen. Die regionale Begrenzung endet unter Beachtung vorhergegangener Bedingung maximal an den Grenzen der Bundesländer.

(5) Nutzungsgebiet: national

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk nur in einem national begrenzten Raum zu nutzen. Hierbei zählen die Staatsgrenze des im Auftrag genannten Zwecks.

(6) Nutzungsgebiet: europaweit

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk nur in einem europaweit begrenzten Raum zu nutzen. Hierbei sind die EU-Grenzen die
Begrenzung.

(7) Nutzungsgebiet: weltweit

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk weltweit zu nutzen.

Nutzungsdauer:

Der Auftraggeber ist berechtigt das Werk für die genannte Zeit zu nutzen.

Nutzungsumfang:

(8) Nutzungsumfang: gering (einmalige Nutzung / einmalige Anlässe) – Nur für Werbung, KEIN Verkauf!
Beispiele: Briefbogen, Visitenkarte, Ladenschild, Deckblatt für Dokumente, Namensschild, Aufkleber, Wandtattoo, Schaufensterwerbung, Fahrzeugbeschriftung, Verlobungs- oder Hochzeitskarte.

(9) Nutzungsumfang: mittel (mehrmalige Nutzung / wiederkehrende Anlässe oder Saisonale Events) – Nur für Werbung, KEIN Verkauf!
Beispiele: Flyer, Prospekte, Plakate, Werbeplakate, Weihnachtskarte, Osterkarte, Geburtstagskarte, Neujahrskarte, Glückwunschkarte, Einladungskarte, Grußkarte, Postkarte. Beispiele aus (4) Inklusive.

(10) Nutzungsumfang: hoch (umfangreiche Nutzung / für bedruckbare Waren und Produkte) – Für Werbung UND Verkauf!
Beispiele: Produkt-Verpackungen, Etiketten, Illustrationen für Fachbroschüren oder Fachprospekte, Buchillustrationen, Buch- u. CD/DVD-Cover. .

Außnahmeregelung:
Ein digitaler Einsatz wird immer mit dem Nutzungsgebiet weltweit, Nutzungsdauer unbegrenzt und Nutzungsumfang hoch bewertet.

4. Honarare; Fälligkeiten

4.1. Soweit zwischen Auftraggeber und niclasnomis media nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG – Berufsverband der Deutschen Kommunikations Designer e.V., Warschauer Straße 59a, 10243 Berlin.
4.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
4.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann niclasnomis media Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen. Kommt es nach dem Entwurf zu keiner finalen Rechnungsstellung oder wird der Auftrag abgebrochen, ist der Entwurf nach Stundenhonorar dennoch zu vergüten.
4.4. Wenn der Auftrag nach einer Entwurfzusendung zum Erliegen kommt, sind die Werk- und die bereits entstandenen Kosten ohne Abzüge zu begleichen. Dies erfolgt durch eine gesonderte Rechnung. Der Auftrag gilt auch als erliegend, wenn der Auftragsgeber 30 Tage nach Zustellung eines Entwurfs keine Rückmeldung oder Verbesserungen tätigt oder nicht zielführend zum Abschluss des Auftrages beiträgt, soweit es nicht anders vereinbart wurde.

5. Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten

5.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.
4.3. Der Auftraggeber erstattet niclasnomis media die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

6. Preiszusammensetzungen und Rechnungen

6.1. Sämtliche in der Rechnung aufgeführten Beträge sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wenn nötig), ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen (wenn nicht anders angegeben) ab Fälligkeit.
6.2. Der Angebots- und Rechnungsbetrag setzt sich aus drei Bausteinen zusammen und werden gesondert aufgeführt, wenn benötigt. Bei vereinzelten Aufträgen können sich Punkte angepasst wiederholen (z. B. wenn verschiedene Versionen eines Produkts benötigt werden und es deswegen Anpassungen erfordert). Es können zudem Punkte als optional aufgeführt werden, wenn es sich um ein spezielles Angebot von niclasnomis handelt oder der Kunde ein Vergleichswert benötigt (z. B. Kunde weiß noch nicht, ob er die Daten über niclasnomis media drucken lassen möchte oder benötigt verschiedene Preisstaffelungen zum Vergleichen). Optionale Punkte fließen im Angebot nicht in den tatsächlichen Angebotsbetrag. Diese werden nach Annahme erst in der Rechnung angerechnet.
Der Grundaufbau der Rechnung besteht aus folgenden drei Bausteinen:


Die Entwurfsgebühr / Grafische Gestaltungsleistung (Werkvertragsleistung)

Dieser Betrag vergütet die Arbeitsleistung und die Entwurfserstellung und richtet sich nach der Höhe des Aufwands auf Honorarbasis. Siehe „4. Honorar“. Es berechnet sich wie folgt:
Entwurfsgebühr = Stundensatz x zeitlicher Aufwand


Nutzungsgebühr (Lizenzvertrag)

Mit dieser Gebühr überträgt niclasnomis media dem Auftraggeber die Rechte zur Nutzung des Werks nach §31 UrhG.
Dies wird wie folgt berechnet, wenn nichts anderes erwähnt:
Entwurfsgebühr x Nutzungsfaktor = Nutzungsgebühr

Die Nutzungsgebühr wird aus der Summe Nutzungseinräumungen gebildet.
Nutzungsfaktor = Nutzungsart + Nutzungsgebiet + Nutzungsdauer + Nutzungsumfang
Die Werte entnehmen Sie bitte aus “ 3. Arten der Nutzungsrechteeinräumung & Nutzungsfaktoren “


Zusätzliche Leistungen / Fremdleistung

Zusatzleistungen beinhalten alle Leistungen, die bis zur Anwendbarkeit des Werks anfallen.
Beratung, Datenübernahme, Recherche, Besprechungen, Einarbeitung in Thema, Kontakt (Telefon, E-Mail, Präsentation), Reinzeichnung, Konvertierung von Datenformaten, einfache Textverarbeitung, Materialkosten, externe Lizenzgebühren (z. B.: kommerzielle Schriftart), aber auch Fremddienstleistungen wie Druck oder Produktion.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt niclasnomis media im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, niclasnomis media hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
5.2. Soweit niclasnomis media auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt niclasnomis media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftragsgebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, niclasnomis media alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat niclasnomis media nicht zu vertreten.
6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er niclasnomis media zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber niclasnomis media im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenanlieferung und Handling

7.1. niclasnomis media ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
7.2. Stellt niclasnomis media dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden. Dies wird gesondert in der Nutzungsfreigabe und hier in den AGBs geregelt.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet niclasnomis media nicht.
7.5. Der Auftraggeber versichert gegenüber niclasnomis media, dass er die zur Erfüllung des Auftrags benötigten Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Daten besitzt und die gültigen Urheberrechte beachtet. niclasnomis media haftet nicht für lizenz- und urheberrechtliche Verstöße durch den Auftraggeber und hat dahingehend auch keine Pflichten zu einer vorsorglichen Überprüfung oder Recherche. Weitere Ausführungen zu Haftungsfragen entnehmen Sie bitte Punkt 10. Gewährleistung und Haftung.

8. Eigentum und Rückgaberecht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaige zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an niclasnomis media zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. niclasnomis media bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind niclasnomis media Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von niclasnomis media nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist niclasnomis media berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. niclasnomis media haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die niclasnomis media auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
9.4. Wenn ein Auftrag mit einer Pauschale vereinbart wurde, sind drei Korrekturzüge im Angebot inkludiert, soweit nicht anders genannt. Jeder weitere Korrekturzug wird auf Honorarbasis berechnet.

10. Gewährleistung; Haftung; Freigaben; Prüfungspflicht durch Auftragggeber

10.1. niclasnomis media haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche niclasnomis media auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen niclasnomis media aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe zur Produktion und Veröffentlichung von Werken erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe der Daten durch den Auftraggeber bei niclasnomis media, der Veröffentlichung oder der Übermittlung der Daten an Dritte zur Produktion und Verfielfältigung, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt der zuletzt gesendeten Daten. Mit Freigabe, Veröffentlichung und Weitergabe bestätigt der Auftraggeber eine genaue Prüfung der Daten vorgenommen zu haben.
10.5. niclasnomis media haftet weder für Rechtschreibungs- und Grammatikfehler in eigenen Texten noch für Fehlern in Texten vom Auftraggeber. Eine Datenprüfung hat hierzu selbstständig vom Auftraggeber vor weiteren Maßnahmen nach Absatz 10.4. zu efolgen. Bei Zweifeln ist ein Lektorat auf Kosten des Auftragggebers hinzuzuziehen.
10.6. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet niclasnomis media nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die niclasnomis media an Dritte vergibt.
10.7. Sofern niclasnomis media Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt niclasnomis media hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des niclasnomis media zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.8. niclasnomis media haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. niclasnomis media ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.9. niclasnomis media haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. niclasnomis media ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese niclasnomis media bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
10.10. Treten Schäden auf, die niclasnomis media maßgeblich zu vertreten hat und bei denen die Haftung nach diesem Abschnitt nicht außgeschlossen wird sowie eine Vermeidung trotz umsichtiger Prüfung durch den Auftraggeber nach den Bedingungen dieses Abschnitt aus Absätzen 10.1. bis 10.7. nicht vermieden werden konnte, bezieht sich die Schadensforderung ausschließlich und maximal auf die Höhe der gestalterischen Leistungen, diese den Schaden maßgeblich herbeiführt haben.

11. Verschwiegensheitsvereinbarung

11.1. Die Parteien sind verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen
betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für die Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die Parteien selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind die Parteien verpflichtet, die zum Zwecke des Vertragsgegenstandes überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

12. Erfüllungsort

12.1. Erfüllungsort für beide Parteien ist die im Impressum genannte Adresse unter www.niclasnomis.de/impressum.

13. Schlussbestimmung

13.1. Gerichtsstand ist niclasnomis media, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. niclasnomis media ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
13.3. Enthält dieser Gesellschaftsvertrag Lücken oder sind einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, darauf hinzuwirken die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
13.4. Überschneiden sich Regelungen, sind diese anzuwenden, die dem Schutz von niclasnomis media am ehesten entsprechen.